Heute wurde die erneute Reform des bestehenden Gesundheitswesens in Deutschland durch die amtierende Bundesregierung in Berlin während der wöchentlichen Sitzung beschlossen und so auf den Weg gebracht, dass dieses Reformvorhaben am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Somit wird bei uns in der Bundesrepublik die Gesundheit für Kassenpatienten wieder etwas teuer und man wird so wieder verstärkt zur Kasse gebeten.
Der allgemeine Satz der deutschen Krankenkassen soll aktuell von 14,9 % auf 15,5 % angehoben werden und somit ist wieder der alte Beitragswert auf dem Stand von Anfang 2009 aktuell für alle Beitragszahler. Nicht nur das die regulären Kassenbeiträge für alle Versicherten bei uns angehoben werden, aber dennoch steigen nur die Beiträge für die Kassenpatienten an.
Die armen deutschen Unternehmer sind zu dme von dieser Erhöhung komplett ausgeschlossen worden, da die amtierende Bundesregierung alleine nur den Kassenpatienten die Erhöhung finanziell zumutet. Die Unternehmen hingegen sind durch eine gesonderte Verordnung von dieser Regelung ausgenommen, da man die Kosten der Unternehmen nicht noch höher treiben will.
Zu dem haben die Krankenkassen die Möglichkeit bei bestehenden Mitgliedern einen sogenannten Zusatzbeitrag zu erheben,sofern die eventuelle Zahlungen der jeweiligen Mitglieder für die eigene Krankenkasse zur eigenen Finanzierung nicht ausreichen sollte. Der maximale Zusatzbeitrag für jeden sterblichen Kassenpatienten beträgt somit maximal 80 € je Monat, die jeweils bis auf Widerruf von der entsprechenden Kasse bei Bedarf einbehalten werden dürfen und so zeigt sich hier, wie unternehmerfreundlich diese Regierung somit nun ist.
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