In der Bundesrepublik wurde in den letzten Tagen der weitere Ankauf von eventuellen und illegal beschafften Datensätze deutscher Steuersünder stark und kontrovers diskutiert. Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium und das politische Berlin tendenziell dem Ankauf dieser CD am letzten Wochenende mehrheitlich zugestimmt und dieser wurde somit bereits in Frankreich unter Federführung des Landes NRW durchgeführt.
Die potenziellen Steuersünder in Deutschland konnte somit die letzte Stunde geschlagen haben, da die Tagen bis zum eventuellen Zugriff des betreffenden und zuständigen Finazamtes sehr bald nach Auswertung erfolgen könnte. Die Schweiz hat sehr kritisch auf den Ankauf der gestohlenen Datensätze durch die deutschen Behörden reagiert und kann diesen Ankauf aus Sicht der Eidgenossen und des bestehenden Bankengeheimnis innerhalb der Schweiz nicht nachvolziehen.
Zugleich wurde heute bekannt, dass in Folge der Steueraffäre Lichtenstein aus dem Jahr 2008 ein bereits bestrafter und verurteilter deutscher immobilienkaufmann seine damalige immobilenbank mit Sitz in Lichtenstein auf Schadensersatz verklagt hatte und vom lichtensteiner Gericht recht bekommen hat. Das Gericht agumentiert in Richtung des deutschen Klägers, da die Bank seinen Kunden über die bestehende mögliche Steuerhinterziehung aus deutscher Rechtssprechung nicht ausführlich und vor allem rechtzeitg informiert haben soll.
Der Zuspruch für den millionenschweren Schadensersatz kommt daher nur zu Stande, da der deutsche Staatsbürger bei uns eine Bewährungsstrafe erhalten hat und somit als vorbestraft gilt. Für alle anderen Steuerhinterieher besteht somit kein Anspruch auf einen eventuellen Schadensersatz von seiner damaligen Bank mit Sitz in Lichtenstein. Somit zeigt sich hier ein Widerspruch auf, da es normalerweise nicht möglich ist für eine vollzogene Straftat noch nachträglich einen finanziellen Schadenersatz zu bekommen. Wo sollte diese Rechtsauslegung ansonsten hinführen, wer bezahlt für gemachte Fehler und wer nicht.
Kommentare