Heute wurde beim Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe über den bestehenden Solidaritätszuschlag auf die zu versteuernden Einkommen in Höhe von 5,5 % entschieden und die entscheidenden Richter haben die jetzige Form dieser Sonderabgabe für den Aufbau der Neuen Bundesländer als rechtens anerkannt. Man bedenke, dass immerhin mehr als 70% gegen die Abgabe bei uns sind.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 für den damals erforderlichen Aufbau Ost bei uns in der Bundesrepublik für alle Beschäftigten, die ein sozialversicherungspflichtigen Anstellung haben eingeführt. Die damailige Bundesregierung wollte so, dass alle Bürger der Bundesrepublik mit einem gewissen Anteil beim Aufbau mithelfen und so dem armen Staat ein wenig unter die Arme greifen mit dieser Abgabe.
Man bedenkeaber dennoch, dass diese Sonderabgabe nicht zweckgebungen ist für die neuen Bundesländer und so hat die jeweilige Regierung hier eine sehr lukrative und gesicherte Sondereinnamhequelle für sich auf unbegrenzte Zeit, wogegen aber die Bürger seit Jahren für eine komplette oer teilweise Abschaffung tendieren. Der deutsche Staat kann so hier ohne große Probleme Geld von seinen Bürgern erheben und keiner kann dagegen etwas unternehmen.
Tortz alle dem ist eine große mehrheit in der Bundesrepublik für eine sehr baldige Abschaffung dieser Sonderabgabe an den deutschen Staat, da diese einfach nicht mehr zeitgemäß ist und somit hat diese Sondersteuer ihren eigentlichen Sinn und Zweck verloren. Der Staat hingegen wird alles versuchen diese staatliche Zwangsabgabe so lang als möglich weiterhin bestehen zu lassen, da er hier noch mehr Geld für den maroden Haushalt erwirtschaften kann. Die Zeit wird zeigen, wie lange der Staat noch den Bürger hier belangen kann.
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