Heute wurde beim Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe über den bestehenden Solidaritätszuschlag auf die zu versteuernden Einkommen in Höhe von 5,5 % entschieden und die entscheidenden Richter haben die jetzige Form dieser Sonderabgabe für den Aufbau der Neuen Bundesländer als rechtens anerkannt. Man bedenke, dass immerhin mehr als 70% gegen die Abgabe bei uns sind.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 für den damals erforderlichen Aufbau Ost bei uns in der Bundesrepublik für alle Beschäftigten, die ein sozialversicherungspflichtigen Anstellung haben eingeführt. Die damailige Bundesregierung wollte so, dass alle Bürger der Bundesrepublik mit einem gewissen Anteil beim Aufbau mithelfen und so dem armen Staat ein wenig unter die Arme greifen mit dieser Abgabe.
Man bedenkeaber dennoch, dass diese Sonderabgabe nicht zweckgebungen ist für die neuen Bundesländer und so hat die jeweilige Regierung hier eine sehr lukrative und gesicherte Sondereinnamhequelle für sich auf unbegrenzte Zeit, wogegen aber die Bürger seit Jahren für eine komplette oer teilweise Abschaffung tendieren. Der deutsche Staat kann so hier ohne große Probleme Geld von seinen Bürgern erheben und keiner kann dagegen etwas unternehmen.
Tortz alle dem ist eine große mehrheit in der Bundesrepublik für eine sehr baldige Abschaffung dieser Sonderabgabe an den deutschen Staat, da diese einfach nicht mehr zeitgemäß ist und somit hat diese Sondersteuer ihren eigentlichen Sinn und Zweck verloren. Der Staat hingegen wird alles versuchen diese staatliche Zwangsabgabe so lang als möglich weiterhin bestehen zu lassen, da er hier noch mehr Geld für den maroden Haushalt erwirtschaften kann. Die Zeit wird zeigen, wie lange der Staat noch den Bürger hier belangen kann.
Donnerstag, 23. September 2010
Heute wurde die erneute Reform des bestehenden Gesundheitswesens in Deutschland durch die amtierende Bundesregierung in Berlin während der wöchentlichen Sitzung beschlossen und so auf den Weg gebracht, dass dieses Reformvorhaben am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Somit wird bei uns in der Bundesrepublik die Gesundheit für Kassenpatienten wieder etwas teuer und man wird so wieder verstärkt zur Kasse gebeten.
Der allgemeine Satz der deutschen Krankenkassen soll aktuell von 14,9 % auf 15,5 % angehoben werden und somit ist wieder der alte Beitragswert auf dem Stand von Anfang 2009 aktuell für alle Beitragszahler. Nicht nur das die regulären Kassenbeiträge für alle Versicherten bei uns angehoben werden, aber dennoch steigen nur die Beiträge für die Kassenpatienten an.
Die armen deutschen Unternehmer sind zu dme von dieser Erhöhung komplett ausgeschlossen worden, da die amtierende Bundesregierung alleine nur den Kassenpatienten die Erhöhung finanziell zumutet. Die Unternehmen hingegen sind durch eine gesonderte Verordnung von dieser Regelung ausgenommen, da man die Kosten der Unternehmen nicht noch höher treiben will.
Zu dem haben die Krankenkassen die Möglichkeit bei bestehenden Mitgliedern einen sogenannten Zusatzbeitrag zu erheben,sofern die eventuelle Zahlungen der jeweiligen Mitglieder für die eigene Krankenkasse zur eigenen Finanzierung nicht ausreichen sollte. Der maximale Zusatzbeitrag für jeden sterblichen Kassenpatienten beträgt somit maximal 80 € je Monat, die jeweils bis auf Widerruf von der entsprechenden Kasse bei Bedarf einbehalten werden dürfen und so zeigt sich hier, wie unternehmerfreundlich diese Regierung somit nun ist.
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