Die vorhandenen Taschenrechner und Computer im Bundesministerium für Arbeit und Sozial mit Sitz in Berlin laufen zur Zeit auf vollen Turen, da die Bundesministerin Frau von der leyen in der kommenden Woche den neuen Regelsatz für Sozialbedürftige festlegen möchte bzw. sie dieses nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vornehmen muß. Der bestehende Regelsatz entspricht aus Sicht der Richter nicht mehr dem aktuellen Lebensmindeststandard.
Der aktuelle Basissatz liegt bei 359 € für jeden deutschen Bürger, der auf die Sozailhilfe zum eigenen Lebensunterhalt angewiesen ist. Die Richter am Bundesgerichtshof haben demnach der amtierenden Bundesregierung für einen neuen Hartz IV Regelsatz und deren politische Umsetzung bis zum 1. Januar 2011 vorgegeben und so soll bis dahin ein neuer Mindestsatz zum Lebensunterhalt bei uns bechlossen und verkündet sein.
Es bleibt dennoch die kommende genaue Höhe vorerst noch unbekannt und so könnte der neue Satz bei bis zu 420 € je Bürger liegen und wäre so deutlich höher als bisher. In der neuen Grundsicherung sind somit auch anteilig die Praxisgebühr für den Arzt und für die Nutzung des Internets enthalten. Zu dem soll die errechnete Grundlage jedes Jahr an die Steigerung der Löhne in Deutschland gekoppelt werden und so eine gewisse Lebensqualität bieten.
Man bedenke, dass die alte Grundlage aus dem Jahr 2004 ist und daher eine Reform oder Anpassung mehr als erforderlich ist für die betroffenen Menschen in der Bundesrepublik. Trotz alle dem wird die jetzige Regierung versuchen den neuen Satz nicht all zu hoch ansteigen zu lassen, da sie sonst die Kosten zusätzlich tragen muß und so bleibt es eine spannende Frage bis zur kommenden Woche, wie hoch nun wirklich der neue Regelsatz für die Hartz IV Empfänger ab Anfang 2011 sein wird.
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