Eine Risikolebensversicherung dient dazu, nahe stehende Personen, meistens Kinder oder Lebenspartner, im Falle des eigenen Ablebens abzusichern. Nahezu jede Versicherung bietet ihren Kunden den Abschluss einer solchen Versicherung an, wobei sich die Beiträge bei den einzelnen Anbietern unterscheiden können. Die Leistungen sind in den Grundzügen bei allen Anbietern gleich.
Die Beiträge für Frauen sind in der Regel niedriger als die für Männer. Zu begründen ist dies mit der Tatsache, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben. Für die Versicherungsgesellschaft ist also das Risiko, dass eine Frau während der Zeit des Versicherungsschutzes stirbt, geringer.
Der Beitrag zu einer
Risikolebensversicherung liegt etwa zwischen 160 und 260 Euro im Jahr.
Einen so genannten Risikozuschlag zahlen Raucher; der Beitrag für Raucher ist höher als der für Nichtraucher. Auch übergewichtige Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie erhöhten Blutfettwerten müssen einen erhöhten Beitrag in Kauf nehmen. Um den Versicherungsgesellschaften die korrekte Einstufung zu erleichtern, müssen Antragsteller ein Formular ausfüllen, in dem vor allem Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand behandelt werden. Diese sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz zu wahren.
Schließt man eine Risikolebensversicherung bereits in jungen Jahren ab, sind die Beiträge in der Regel günstiger als beim Abschluss in fortgeschrittenem Alter.
Weiterhin Einfluss auf die Höhe des Beitrages zur Risikolebensversicherung haben die Höhe der Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit. Da die Wahl der geeigneten Versicherungssumme vielen Kunden schwer fällt, kann die Versicherungssumme im Lauf der Jahre an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden; Teilkündigungen eines Vertrages sind grundsätzlich möglich.
Kommt es zum Todesfall der versicherten Person, erhalten Kinder, eingetragene Lebens- und Ehepartner den Erlös aus der Risikolebensversicherung steuerfrei ausgezahlt.
Endet der Vertrag jedoch auf herkömmlichem Wege (das heißt die versicherte Person kommt während der Vertragslaufzeit nicht ums Leben), werden seitens der Versicherung nur in seltenen Fällen Ausschüttungen vorgenommen. Aus diesem Grund heißt diese Art der Versicherung auch Risikolebensversicherung; dieses Risiko trägt ausschließlich die Person, welche den Vertrag mit der Gesellschaft abschließt.
Vorteil einer solchen Versicherung sind die relativ geringen monatlichen Beiträge und die im Gegensatz dazu hohe Auszahlungssumme im Todesfall.
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