Offiziell gibt es bei uns in der Bundesrepublik für diverse Branchen abgeschlossene Mindestlöhnen zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften, woran sich beide Seiten zu halten haben. Dieser gilt zum Beispiel in der gesamten Zeitarbeitsbranche, dem Wachbereich und im Sektor für die Reigigungskräfte. Man beachte trotzdem, dass es hier erlaubte Unterschiede bei der Lohngestaltung zwischen Ost und West gibt.
Aktuell wurde nun in der Reinigungsbranche ein Fall bekannt, wo die Reinigungskräfte einen Stundenlohn von 3,50 € und weniger ehalten haben von ihrem jeweiligen Arbeitgeber und dieser sogeannte Hungerlohn liegt somit eindeutig unter der abgeschlossenen Mindestentlohnung. Diese gravierende Beispiel zeigt, wie weit sich die Arbeitgeber an die abgeschlossenen Tarifvereinbahrungen hier halten. Man beachte, daß der vorhandene Tarifvertrag inklusive Mindestlohn hier aktuell ausgelaufen ist.
In der Reinigungsbranche erhalten knapp ein Drittel aller Beschäftigen weniger als der vorgeschriebene Mindestlohn und damit ist sehr deutlich zu erkennen, was die Arbeitgeber von diesem Mindestlohn halten und zwar gar nichts. Es spiegelt sich eher wieder, entweder man akzeptiert den vorgegeben Lohn oder man ist seinen vorhandenen Arbeitspaltz schneller los als man schauen kann. Der Arbeitgeber macht hier so zu sagen was er will mit seinen Angestellten und ignoriert hier mehr als deutlich die vorhadene Tarirvereinbahrung.
Die neue Bundesregierung ist hier nun aufgefordert in der neuen Periode gegenüber diesen schwarzen Schaafen mehr als deutlich vorzugehen und sollte hier versuchen diesen Gaunern das Handwerk zu legen. Es wird keinen einheitlichen Mindestlohn für alle Branchen in der Bundesrepublik geben, aber trotzdem sollte es einen gewissen gestzlichen Ordnungsrahmen für alle Seiten hier geben, woran sich alle Seiten halten müssne. Sofern die neue Bundesregierung hier nicht kurzfristig eingreifen sollte, machen demnächst sonst alle Parteien was sie für richtig halten. Das kann und sollte nicht das erreichbare Ziel sein.
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