Das klingt wie eine alte Forderung der Kommunisten aus der guten alten Zeit, wo die Planwirtschaft noch von Bedeutung war. Im Bundestag ist heute in namentlicher Abstimmung die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Mindestlohnes für sechs weitere Branchen in Deutschland gelegt worden und somit herrscht dort ab einem bestimmten Datum die Gewissheit, dass in diesen Branchen ein bestimmter festgesetzter und gesetzlicher Nindestlohnung für die dort beschäftigten Arbeitnehmern geben wird.
Der sogenannte Klassenunterschied zwischen Leiharbeitnehmern und festangstellten Mitarbeitern gehört in den Bereichen Altenpflege, Wach- und Sicherheitsdienste, Großwäschereien, Abfallwirtschaft, Berbau-Spezialdienste und dem Bereich der Aus- und Weiterbildung ab sofort der Vergangenheit an. Diesen vorher genannten Branchen gehören im Wirtschaftsstandort Deutschland ca. 1 Million Beschäftige an. Durch diese neue Gesetzesnovelle haben nun mehr als 3,5 Millionen Beschäftige in Deutschland einen Anspruch auf einen gesetzlich geregelten Mindestlohn, wobei der Zeitarbeitnehmerbereich eine gesonderten Regelung untersteht.
Derzeit gilt der Mindestlohn schon für die Gebäudereiniger, Briefträger und das deutsche Baugewerbe. Durch diese aktuellen neuen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung auf das allgemeine Lohndumping in diesen jeweiligen Wirtschaftsbranchen einen Riegel vorschieben und somit die Beschäftigten in diesen jeweiligen Bereichen ein gewisses Stück Planungssicherheit geben und den Niedriglohnsektor in Deutschland auf eine gewissen Weise auch vor dem Verfall ins Bodenlose schützen.
Für die SPD ist somit eine gewisser sozialer Frieden in Deutschland für die Zukunft gewahrt, aber es bleibt hier abzuwarten, in wie weit das neue Gesetz und dem Schutz des einzelnen Arbeitsplatzes in Deutschland helfen wird, da für die Zeitarbeitskräfte, die generell weniger für die gleiche Arbeit verdienen, eine gesonderte Regelung gefunden werden muß. Es soll daher hier eine sogenannte Lohnuntergrenze eingeführt werden, damit die bestehende Tarifautonomie bestehen bleibt. Ob dieses daher der richtige Wurf in der aktuellen wirtschaftlichen Situation war, bleibt und muß in den nächsten Monaten beobachtet werden.
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