Da bekommt man heute als Pendler ein vorweihnachtliches Geschenk vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, indem er die abgeänderte Fassung für die Pendlerpauschale als verfassungswidrig erklärt und somit insgesamt 16 Mio deutsche Pendler das fehlende Geld kurzifristig als zusätzliches Weihnachtlgechenk von Vater Staat erhalten werden. Da das einbehaltenen Geld bis März kommenden Jahres an die jeweiligen Steruezahler zurückerstattet werden soll, trotzdem heißt es abwarten, ob das auch alls so klappen wird im Land der Bürokraten und Pessimisten. Frau Dr. merkel sieht in dieser schallenden Niederlage für die aktuelle Bundesregierung einen zusätzlichen Impuls fürdie schwächeldne deutsche Binnenkonjunktur und fordert unsere Landsleute indirekt auf, daß einbehaltene Geld sofort in den Konsum zu investieren. Ob dies der richtige Weg ist, bleibt hier abzuwarten, da keiner genau weiß und sagen kann, was Deutschland noch aus der aktuellen Finanzkrise zu erwartn hat in Hinsicht auf Belastungen für die Unternehmen und jede einzelne Wirtschaftsbranche an sich.
Alle Parteien im politschen Berlin shehe sich als Sieger aus dieser Schlacht, aber der ware und wirkliche Gewinner ist nun mal der Pendler an sich, der nun zusätzlich ein Gelgeschenk von der deutschen Bundesregierung erhält. Tortzdem geht aus diesem Gerichtsentscheid aus Karlsruhe auch eine Wahnung an die aktuelle Große Koalition aus, daß die herrschende Willkür über die einfache Festsetzung von Wegrenzen für die Absetzbarkeit von der geltenden Einkommenssteuer, nicht gegeben sein kann inder aktuellen schlechten wirtschaftlichen Lage und man wird sicher daher in Berlin und genauer im Bundesfinanzministerium von Herrn Steinbrück genau überlegen, was nun mit der aktuellen Pendlerpauschale in der Zukunft passieren wird bzw. wie sie abgeändert werden soll.
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