„Der Bankmitarbeiter hat uns schlichtweg mit dem Angebot überrannt, unsere langfristigen Lebensversicherungen zu kündigen und in Zertifikate zu investieren – wir sind von unserem Berater dermaßen „beschwätzt“ worden, wie wir es uns zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht mehr erklären können“, so die Auskunft mehrerer Geschädigter, die auf Rat ihrer Hausbank dazu gebracht wurden, Lehman-Zertifikate zu erwerben.
Auch mehrere Wochen nach der Insolvenz des US-Investmenthauses Lehman Brothers sind die Geschädigten nach wie vor verunsichert und wissen nicht, was sie tun müssen und welche Chancen sie sich ausrechnen können, ihr Geld zurück zu bekommen.
Der Fall der aus Bayern kommenden Lehman-Anleger ist allerdings bezeichnend. „Grundsätzlich ist jeder Einzelfall genau zu betrachten, d. h., jede individuelle Beratungssituation muss auch individuell betrachtet werden“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins der Bankkunden e.V. Ohne Berücksichtigung des Einzelfalls ist eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht möglich.
„Deshalb bieten wir auch Geschädigten der Lehman-Brohters-Zertifikate, bei einer Aufnahmegebühr in den Schutzverein der Bankkunden e.V. zu einem Jahresbeitrag von EURO 99,00 eine fundierte anwaltliche Erstberatung zu ihrem jeweiligen Einzelfall von einer renommierten, auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Kanzlei unter der besonderen Berücksichtigung einer möglicherweise im Einzelfall drohenden Verjährung an, wobei normalerweise schon für eine anwaltliche Erstberatung ein Betrag von über EURO 190,00 netto zu bezahlen wäre“, so Bettina Wittmann weiter.
Zurück zu den bayerischen Lehman-Geschädigten. Als sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit ihrer Bank versuchten, sich über ihre Schadensersatzmöglichkeiten Klarheit zu verschaffen, wurde dieses Gespräch, so die geschädigten Mitglieder, promt vom verantwortlichen Geschäftsstellenleiter abgebrochen. „Wir waren wie vor den Kopf gestoßen – plötzlich wurde uns gesagt, es seien damals mehrere Anlageszenarien durchgesprochen worden, was tatsächlich niemals der Fall war“, so die geschädigten Anleger weiter.
Die Anleger könnten jedoch Glück haben, waren sie doch beim damaligen Beratungsgespräch zu zweit. „Grundsätzlich trifft den Anleger die Beweislast dafür, dass etwa über das Totalverlustrisiko nie gesprochen wurde. Können Zeugen Angaben zu den Inhalten des Beratungsgespräches machen, stehen die Chancen gut, im Wege einer gerichtlichen Schadensersatzklage das Geld zurückzuerlangen“, so Bettina Wittmann weiter.
Der Schutzverein der Bankkunden e.V. rät demgemäß geschädigten Anlegern an, ihre individuellen Schadensersatzansprüche durch Fachanwälte auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts überprüfen zu lassen, zumal in Einzelfällen sofortiger Handlungsbedarf im Hinblick auf die drohende Verjährung angezeigt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein der Bankkunden e.V.!
Schutzverein der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
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